Gesetze / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TEHG§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- BVerfG, 05.03.2018 – 1 BvR 2864/13Nichtannahmebeschluss: Regelungen des ZuG 2012 zur Kürzung von Emissionsberechtigungen bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 sowie Streichung einer Zuteilungsgarantie aus der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung von Art 3 Abs 1, Art 14 Abs 1 bzw Art 2 Abs 1 GG iVm der Finanzverfassung des GGZitiert von 6
- BVerwG, 14.09.2017 – 4 CN 6/16Unwirksame Festsetzung von Grenzwerten für CO2-Emissionen in Bebauungsplan; GesamtunwirksamkeitZitiert von 34
- BVerwG, 21.02.2013 – 7 C 18/11Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen für eine NebeneinrichtungZitiert von 7
- BVerwG, 10.10.2012 – 7 C 10/10Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Kürzung der Zuteilung; Fehlen eines Braunkohle-Benchmarks; Grundrechte der Energieanlagenbetreiber; KapazitätserweiterungZitiert von 25
- BVerwG, 21.12.2010 – 7 C 23/09Kürzung von Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007; Untergang der Zuteilungsansprüche nach Ablauf der Zuteilungsperiode; EntschädigungsanspruchZitiert von 49
- OLG Hamm, 28.05.2025 – 5 U 15/17
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 05.09.2019 – 10 K 816.17
- VG Berlin, 25.01.2019 – 10 K 413.15Zitiert von 2
- VG Berlin, 25.01.2019 – 10 K 404.15Zitiert von 1
15 Entscheidungen zu § 1 TEHG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 TEHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Grundlagen für ein unionsweites Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit auf kosteneffiziente Weise die Treibhausgasemissionen der einbezogenen Anlagen sowie des Luft- und Seeverkehrs zu verringern und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele zu leisten. Diesen Zielen dient auch die Einrichtung eines unionsweiten Brennstoffemissionshandelssystems. Das Gesetz dient zudem der Umsetzung der internationalen Vorgaben zur Einbeziehung des Luftverkehrs in Maßnahmen zur Erfassung, Reduktion und Kompensation von Treibhausgasen und der Umsetzung weiterer europäischer Vorgaben zur Erfassung von Treibhausgasen im Seeverkehr sowie der Durchführung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) nach der EU-CBAM-Verordnung.